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Träger der österr. Wirtschaftspolitik (Sozialpartner,ÖGB, AK, Kammern) - burkina.at

Träger der österr. Wirtschaftspolitik (Sozialpartner,ÖGB, AK, Kammern)

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Österreich ist bundesstaatlich in Länder gegliedert. Die Bundesverfassung legt für die Rechtsordnung der Länder gewisse Rahmenbedingungen fest. Die Träger der Wirtschaftspolitik im gesetzgebenden Bereich sind Bund und Länder. Im vollziehenden Bereich sind es Bund, Länder und Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Wirtschaftspolitik Österreichs

Für die wirtschaftspolitischen Aufgaben, sowie für die Steuer-, Sozial- und Währungspolitik ist der Bund zuständig. Die legislative Arbeit beruht auf den Regierungsvorlagen. Diese Regierungsvorlagen werden im Nationalrat behandelt. Für die ausführende Funktion sind die Bundesministerien zuständig, insbesondere das Bundesministerium für Finanzen. Dieses befaßt sich mit der Budget- und Steuerpolitik und dem Staatsschuldenwesen.

Kammern(staat)

Kammern sind öffentlich-rechtliche Interessenvertretungen von Berufsgruppen gegenüber anderen Interessengruppen und gegenüber dem Staat.

Die Kammern sind nach dem Prinzip der Selbstverwaltung aufgebaut. Sie führen die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben nach ihrem eigenen Willen aus, und zwar durch Organe, die sie aus ihrer Mitte bestellen.Im "eigenen Wirkungsbereich" der Kammern hat die staatliche Verwaltung kein Weisungsrecht. Der Staat überträgt den Kammern aber auch Aufgaben der unmittelbaren Staatsverwaltung = "übertragenen Wirkungsbereich" . Die Kammern der freien Berufe üben darüber hinaus disziplinäre Aufsicht über ihre Mitglieder aus; ihre Disziplinarmaßnahmen reichen bis zum Berufsverbot


In Österreich ist das System der gesetzlichen Berufsvertretungen (z.B.: Ärzte -> Ärztekammer) sehr ausgeprägt, weshalb dieser Staat auch oft als “Kammernstaat” bezeichnet wird. Die Kammern fallen unter die Rubrik des öffentlichen Rechts und haben eine Pflichmitgliedschaft und eine Umlagenhoheit.

Es gibt aber auch Vereine mit freiwilliger Mitgliedschaft, wobei sich aber nur eine kleine Zahl derer mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik befaßt.


Kammern in Österreich: Wirtschaftskammern, Kammern für Arbeiter und Angestellte, Landwirtschaftskammern, Landarbeiterkammern

Vertretungen von Angehörigen freier und verwandter Berufe: Rechtsanwaltskammern, Notariatskammern, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammern, Ärztekammern, Apothekerkammer, Tierärztekammern, Dentistenkammer


Sozialpartner

Der Begriff Sozialpartnerschaft bezeichnet ein kooperatives Verhältnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden (Sozialpartner) mit dem Ziel, Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen und so Kampfmaßnahmen zu verhindern.

Österreich verfügt über ein besonders ausgeprägtes System der Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessenverbände untereinander und mit der Regierung. Diese Zusammenarbeit war eine Grundvoraussetzung für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg, in der Nachkriegszeit galt die österreichische Sozialpartnerschaft als Musterbeispiel. Sie bildete die Basis für das weitere wirtschaftliche Wachstum und für sozialen Frieden. In den 60er und 70er Jahren beschränkte sie sich nicht nur auf die unmittelbaren Themen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sondern alle Wirtschafts- und Sozialbereiche einbindet. Der Einfluss der Sozialpartnerschaft auf wirtschaftspolitische Entwicklungen ist in den letzten Jahren gesunken.

Dieses System der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft, zumeist kurz als Sozialpartnerschaft bezeichnet, beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit: das historisch gewachsene Zusammenwirken der Interessenverbände ist weitestgehend informell und nicht durch Gesetze geregelt.


In Österreich wird die Sozialpartnerschaft gebildet aus den Verbänden


Die Verbände

  • Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
  • Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
  • Bundesarbeitskammer (BAK)
  • Landwirtschaftskammer Österreich (LK)

Verbände sind nicht bloß Interessenvertretungen im engeren Sinne, also Tarifpartner und Lobbyorganisationen mit Serviceleistungen für ihre Mitglieder, sondern sie sind darüber hinaus in vielfältiger Weise im politischen System Österreichs verankert.

Aufgaben

Die Zusammenarbeit der Verbände hat sich wesentlich in den Einrichtungen der Paritätischen Kommission vollzogen, die 1957 als befristetes Kooperationsinstrument zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden geschaffen, entwickelte sich zur zentralen Institution der Sozialpartnerschaft.

In dieser sind die Spitzenrepräsentanten von Regierung(Bundeskanzler, 3 Bundesminister) und den vier großen Interessenverbänden (Präsidenten, Stellvertreter und Beamte) vertreten. Stimmberechtigt sind nur die 4 Interessenorganisationen

Die Paritätische Kommission ist heute eine institutionalisierte Gesprächsebene zwischen Sozialpartnern und Regierung, in welcher zu besonders gewichtigen Anlässen gemeinsame Strategien und Maßnahmen oder allfällige Konflikte ebenso diskutiert werden wie Empfehlungen des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen.


Politische Verankerungen in:

  • Gesetzgebung:

Begutachtung von Gesetzesvorlagen, zur Einbringung von Vorschlägen in gesetzgebenden Körperschaften, zur Formulierung von Gesetzesentwürfen im zentralen Interessenbereich der Sozialpartner (Sozial- und Arbeitsrecht etc.).

  • Verwaltung:

etwa bei der Kontrolle von Arbeitsbedingungen

  • Gerichtsbarkeit:

Die Sozialpartner erbringen Vorschläge für die Ernennung von Laienrichtern bei Arbeits- und Sozialgerichten.

  • Sozialpolitik:

In der Sozialpolitik (Sozialversicherung) besteht ein wichtiger Tätigkeitsbereich der Verbände in der Entsendung von Vertretern in die Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungen, die als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften organisiert sind.

Links

Österr. Sozialpartnerschaft online

Bundesarbeiterkammer (BAK) & Österr. Gewerkschaftsbund (ÖGB)

BAK

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer oder AK, ist die gesetzliche Interessenvertretung der öber 3 millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Österreich gegenüber Wirtschaft und Regierung. Die gesetzliche Grundlage ist im Arbeiterkammergesetz (AKG) geregelt.

In jedem der 9 Bundesländer gibt es eine eigene Arbeiterkammer, die zusammen die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (BAK) mit Sitz in Wien bilden. An der Spitze jeder Länderkammer steht ein Präsident bzw. eine Präsidentin, der/die durch die Vollversammlng der jeweiligen Länderkammer gewählt wird.

Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitslose sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte und Beschäftigte in der Landwirtschaft). Die aktiven Beschäftigten müssen eine Kammerumlage von 0,5 Prozent des Bruttogehalts zahlen, die automatisch, als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn/Gehalt abgezogen und den Arbeiterkammern zugeleitet werden. Dadurch erfolgt die Finanzierung der AK "still" und wird von den Mitgliedern kaum wahrgenommen

Aufgaben:

direkte Serviceleistung (Umweltschutz, Konsumentenschutz, Lehrlings- und Jugendschutz, Weiterbildung und Schulung)


Im Rahmen der Gesetzgebung (Recht auf Begutachtung von Gesetzesentwürfen, Formulierung von Gesetzesvorschlägen)


Im Bereich der Verwaltung (Kontrolle der Arbeitnehmerschutzeinrichtungen, Mitwirkung in zahlreichen Kommissionen und Beiräten )


In der Gerichtsbarkeit (Vorschläge für Laienrichter bei Arbeits- und Sozialgerichten, Beisitzer beim Kartellgericht)


ÖGB

Der Österreichische Gewerkschaftsbund ist eine 1945 gegründete überparteiliche Interessenvertretung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Er ist in 13 Fachgewerkschaften gegliederter gewerkschaftlicher Spitzenverband,mit Sitz in Wien. Der ÖGB umfasst als Einheitsgewerkschaft mit (2006) rund 1,4 Mio. Mitgliedern Arbeiter, Angestellte und Beamte. Oberstes Organ ist der alle vier Jahre stattfindende Bundeskongress, auf dem das ÖGB-Präsidium und die Kontrollkommission gewählt werden. Höchstes Gremium zwischen den Kongressen ist der Bundesvorstand, in dem alle Fachgewerkschaften und Fraktionen vertreten sind. Der ÖGB ist überparteilich, jedoch bestehen Fraktionen der sozialistischen, christlichen und kommunistischen Gewerkschafter. Der ÖGB ist Mitglied des Internationalen Gewerkschaftsbunds. ÖGB-Präsident war 1987‒2006 F. Verzetnitsch (Rücktritt im März 2006 wegen Verwicklung in den Finanzskandal um die gewerkschaftseigene Bank BAWAG P. S. K.). Sein Nachfolger, durch eine Wahl bestätigt am 24. 1. 2007, wurde der seit 2003 als stellvertretender ÖGB-Präsident amtierende Rudolf Hundstorfer (* 1951).

Der Gewerkschaftsbund unterteilt sich in insgesamt neun Teilgewerkschaften. (zB Metall-Textil-Nahrung, Bau-Holz, Post- und Fernmeldebediensteten, Gewerkschaft der Chemiearbeiter, Gewerkschaft Kunst, Medien, Sport, ....)

Aktuelles

BAWAG-Affäre

Im Allgemeinen ist die sogenannte BAWAG-(Bank für Wirtschaft und Arbeit Aktien Gesellschaft [AG])Affäre als eine Reihe von Verlustgeschäften zu bezeichnen, die im März 2006 bekannt gewordenen sind. Da im Zuge des BAWAG-Skandals eine Verschuldung des österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) von über 2 Milliarden Euro verursacht wurde, musste die BAWAG zur Gänze an den US-Fonds Cerberus Capital Management verkauft werden, um eine Insolvenz des ÖGB zu vermeiden. Die prominentesten dieser Geschäfte, welche die BAWAG in Verruf und in finanzielle Schwierigkeiten brachte, ist die Refco-Pleite und die Fehlspekulationen der sogenannten "Karibik-Geschäfte".


Refco-Pleite

Allgemein Bei der Refcopleite handelt es sich um eine Kreditgewährung an den US-Konzern Refco. Das verliehene Kapital ging durch Verhaftung des Konzernchefs verloren und die BAWAG wurde von den Gläubigern Refcos geklagt.

Details

Die BAWAG gewährte dem damaligen Chef des Konzerns Refco, Phillip Bennet (ein Derivatehändler) einen Kredit von über 350 Mio. € was ca. ganze 10% des Kapitals der BAWAG ausmachte. Kurz nach dieser Kreditgewährung wurde Bennet wegen Bilanzfälschung verhaftet und das gesamte geliehene Geld der BAWAG in irgendwelchen, bis heute, unbekannten Taschen verschwand.

Am 24. April 2006 wurde bekannt, dass der BAWAG von den Gläubigern(= jemand bei dem man Schulden hat) des zusammengebrochenen US-Brokers Refco eine Milliardenklage bevorstehe. Sie beschuldigten die Bank, die Bilanzmanipulationen von Refco unterstützt zu haben. Selber sah sich die BAWAG als Opfer eines Großbetruges und wies alle Vorwürfe zurück. Sie bot dennoch den Refco-Gläubigern einen außergerichtlichen Vergleich an und begründete das mit den hohen Kosten einer lang dauernden gerichtlichen Auseinandersetzung in den USA und mit den negativen Folgen einer fortgesetzten negativen Medienpräsenz.

Am 5. Juni 2006 wurde der nach wochenlangen Verhandlungen zustande gekommene Vergleich zwischen der BAWAG und den Refco-Geschädigten offiziell bestätigt. Die Bank musste 683 Millionen US-Dollar an die Gläubiger und Aktionäre des insolventen US-Finanzhauses Refco zahlen. Darüber hinaus verzichtete die BAWAG auf alle Forderungen aus dem knapp vor der Refco-Insolvenz gewährten Kredit von 454 Millionen Dollar. Damit hat sich die Bank von der angedrohten Milliardenklage freigekauft. Die Bilanz per 31. Dezember 2005 konnte endlich erstellt werden und der angestrebte Verkauf der Bank wurde möglich


selbstverfasst(eventuelle Fehler), mit Quelle: Wikipedia | Bawag-Affäre


Karibikgeschäfte

 Wolfgang Flöttl
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Wolfgang Flöttl

Im März 2006 gab die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde bekannt, dass auch die hoch riskanten „Karibik-Geschäfte” der BAWAG, die im Zuge der Ermittlungen des Refco-Kreditdebakels bekannt wurden, einer Prüfung unterzogen werden.

Bei den so genannten „Karibik-Geschäften“ handelte es sich um riskante Veranlagungen, vor allem in Form von Zins- und Währungs-Swaps (= Tausch von Kapitalbeträgen in unterschiedlichen Währungen(€,$,..), einschließlich der damit verbundenen Zinszahlungen) in beträchtlicher Höhe. Schlüsselfigur dabei war Wolfgang Flöttl, ein in den USA als Investmentbanker der diese Transaktionen abwickelte


Im Zuge dieser Geschäfte und besonders bei der Verschleierung der eingetretenen riesigen Verluste gründete man Briefkastenfirmen (sowas wie Nebenfirmen ohne kontrollierende Funktion), die unter anderem auf steuerschonenden Karibikinseln, speziell in Anguilla, ihren Sitz haben. Aus diesem Grund spricht man von den Karibikgeschäften.

Das österreichische Nachrichtenmagazin News veröffentlichte in seiner Ausgabe vom 22. Juni 2006 einen umfangreichen Prüfungsbericht. Darin wird die aktuelle Höhe der Gesamtforderung gegen Wolfgang Flöttl, die vermutlich mit dem Verlust aus den „Karibik“-Geschäften ziemlich identisch ist, mit 1,9 Milliarden Euro angegeben. Bislang ist trotz aller Recherchen der Verbleib dieser BAWAG-Gelder ungeklärt

selbstverfasst(eventuelle Fehler), mit Quelle: Wikipedia | Bawag-Affäre


Position des ÖGB in der BAWAG

Der ÖGB war bis vor kurzem der Eigentümer der BAWAG (die Gewerkschaftsbank des ÖGB). Aufgrund der BAWAG-Affären musste der ÖGB die Bank verkaufen da diese durch die milliardenschweren Verluste schwer verschuldet war. Dadurch erklärt sich ein massiver Vertrauensverlust in den ÖGB da die "erklärten Vertreter der kleinen Leute" einen kapitalistischen Großverlust unternahmen.


BAWAG-Prozeß

Am 25. Oktober 2006 hat die Staatsanwaltschaft die BAWAG-Anklage bei Gericht eingebracht. Die Staatsanwaltschaft wirft den ehemaligen BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner (71) und Johann Zwettler (65), dem früheren BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten und ÖGB-Finanzchef Günter Weninger (66), dem Investmentbanker Wolfgang Flöttl (51) und fünf weiteren Mitangeklagten in abgestufter Form und teilweise als Beitragstäter Untreue, schweren Betrug und Bilanzfälschung vor.

Den Gesamtschaden beziffert die Anklage mit 1,5 Mrd. Euro. Der Strafrahmen beträgt im Falle einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Der gesamte Verlustbetrag, einschließlich der Kosten der Refco-Pleite, der den Österreichischenen Gewerkschaftbund zum Verkauf der Bank gezwungen hatte, war mehr als doppelt so hoch.

Am 16. Februar 2007 wurde bekannt, dass sich Helmut Elsner einer dringend notwendigen Herzoperation unterziehen musste, was den Prozessbeginn verzögerte. Am Montag dem 16.Juli 2007 um 9.15 Uhr begann im Wiener Landesgericht unter großem Medieninteresse der mit Spannung erwartete BAWAG-Prozess.

Das Urteil [Bearbeiten]Am Freitag dem 4. Juli 2008 wurden alle neun Angeklagten schuldig gesprochen und zu teilweise unbedingten Haftstrafen verurteilt:

Helmut Elsner, Generaldirektor: 9,5 Jahre Haft, 6 Mio. EUR Schadenersatz Wolfgang Flöttl, Investmentbanker: 2,5 Jahre Haft (davon 20 Monate bedingt), Johann Zwettler, Generaldirektor: 5 Jahre Haft,

Alle neun Angeklagten wurden wegen Untreue bzw. Beihilfe dazu schuldig gesprochen worden, alle Beschuldigten außer Flöttl auch wegen Bilanzfälschung. Elsner ist auch wegen schweren Betrugs im Zusammenhang mit seiner Pensionsabfindung von 6,8 Mio. Euro verurteilt worden, die er an die BAWAG zurückzahlen muss. Laut Urteil hat er der BAWAG einen Schaden von 1,72 Mrd. Euro verursacht.

Die Angeklagten, außer Büttner, wurden zudem zu ungeteilter Hand zur Schadens-Wiedergutmachung in Höhe von rund 67,6 Mio. Euro verurteilt

Alle Verurteilten legten gegen die noch nicht rechtskräftigen Urteile Rechtsmittel ein.


Quellen  [Bearbeiten]

Copy-Paste aus Wikipedia | Bawag-Affäre

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