Wirtschaftssysteme
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Freie Marktwirtschaft
Im Modell der freien Marktwirtschaft, das von Adam Smith (1723-1790) beschrieben wurde, werden Produktion wie Konsum vom Markt gesteuert. Der Staat wirkt nur indirekt am Markt durch die Bereitstellung öffentlicher Güter und die Schaffung einer Rechtsordnung. Smith ging davon aus, dass die Selbstorganisation durch die "unsichtbare Hand" des Marktes dafür sorge, dass jeder Marktteilnehmer, auch wenn er nur seine egoistischen Interessen verfolge, selbst ohne es zu wollen zum Wohl der gesamten Gesellschaft beitrage. Als weitere Grundlage gilt die Theorie des rationalen Handelns von Max Weber (1864-1920). Danach liegt den Handlungen des Menschen ausschließlich ein Zweck-Mittel-Kalkül zugrunde.
Zentrale Merkmale der freien Marktwirtschaft sind:
Vertragsfreiheit, Gewerbefreiheit, Konsumentenfreiheit, Berufsfreiheit und Privateigentum freie Preisbildung, der Preis eines Produktes wird von Angebot und Nachfrage geregelt der freie Marktzugang für Konsumenten und Produzenten ermöglicht eine effiziente Verteilung von Gütern und Ressourcen freier Wettbewerb. Die Konkurrenz der Unternehmen trägt zur Verbesserung des Preis-Leistungsverhältnisses und der Qualität bei.
Soziale Marktwirtschaft
Die Soziale Marktwirtschaft basiert auf den Gestaltungselementen der freien Marktwirtschaft. Dazu gehören freie Preisbildung für Güter und Leistungen am Markt, Privateigentum an Produktionsmitteln und Gewinnstreben als Leistungsanreiz. Durch die Schaffung eines rechtlichen Rahmens sollen die persönlichen Freiheitsrechte, wie Gewerbe-, Konsum-, Vertrags-, Berufs- und Koalitionsfreiheit gewährleistet werden.
Darüber hinaus soll durch staatliche Wettbewerbspolitik der Wettbewerb gesichert und private Marktmacht verhindert werden. Für Erhard ist die Erhaltung des freien Wettbewerbs eine der wichtigsten Aufgaben des auf einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung beruhenden Staats. Von großer Bedeutung ist ebenfalls die Sicherung des Geldwerts, insbesondere durch eine unabhängige Notenbank. Der Staat kann durch aktive Eingriffe in die Wirtschaft das Marktgeschehen ergänzen (z.B. durch sozialpolitische, konjunkturpolitische oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen), wenn dies im allgemeinen Interesse für notwendig erachtet wird. Diese müssen jedoch „marktkonform“ erfolgen, d. h. sie müssen mit der marktwirtschaftlichen Ordnung vereinbar sein und das Zusammenwirken von Angebot und Nachfrage am Markt nicht behindern. Art und Umfang der staatlichen Eingriffe sind jedoch nicht genau festgelegt und waren häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen.
Die Planwirtschaft
Gegenbegriff zu Marktwirtschaft. In der Planwirtschaft werden von staatlichen Stellen alle Daten gesammelt, die Planung ermöglichen. Mit diesen Daten sollen zukünftige Entwicklungen so berechenbar werden, daß sie absichtlich und wirkungsvoll (nach Planzielen) gesteuert werden können. Planwirtschaft ist nur möglich, wenn ein Staat die notwendige Macht hat, sie durchzusetzen; so bleibt unklar, ob ein demokratischer Staat mit ständig wechselnden Mehrheitsverhältnissen wirklich planwirtschaftlich arbeiten kann. Die Planwirtschaft sieht sich vier Problemen gegenüber:
1. Wie stimmt sie unterschiedliche Produktionszweige aufeinander ab;
2. Wie stimmt sie die Produktion auf zukünftige Bedürfnisse der Bevölkerung ab;
3. Wie motiviert ( Motivation) sie die arbeitenden Menschen so, daß Planziele erfüllt werden;
4. Wie verhindert sie eine übermäßige Planungs- Verwaltung ( Bürokratisierung).
Zentrale Planwirtschaft
Ein typisches Beispiel für eine zentral verwaltete Wirtschaftsordnung war die Zentralverwaltungswirtschaft der UdSSR und anderer Staaten des „Realsozialismus“. Wesentliche Merkmale der Wirtschaft dieser Staaten waren die Verstaatlichung der Produktionsmittel und Firmen, die zentrale Steuerung des Wirtschaftsprozesses, die Festlegung von Preisen und Löhnen und ein stabiles Außenhandelsmonopol. Der Großteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche befand sich in genossenschaftlichem Besitz, wobei die Landwirtschaft aber genauso der staatlichen Planung unterstand. Obgleich diese Wirtschaftsordnung auf einer sich marxistisch-leninistisch nennenden Ideologie basierte, verwirklichte die Zentralverwaltungswirtschaft in der Realität nicht die von Karl Marx angestrebte gemeinsame Planung mit Beteiligung aller Gesellschaftssubjekte, sondern eine Steuerung durch besondere Funktionäre, gemäß deren spezieller Interessen.
Dezentrale Planwirtschaft
In einer dezentralen Planwirtschaft liegt die Verantwortlichkeit für die Bedarfsplanung eigenverantwortlich bei jeder einzelnen Wirtschaftseinheit. Dieser Bedarf wird mit den anderen Wirtschaftseinheiten abgestimmt, die so ihre Produktion festlegen.
Eine solche Vorausplanung von Bedarf und Produktion findet ganz selbstverständlich sowohl in kleinen vorzeitlichen Gesellschaften (Sippen, Dorfgemeinschaften, …) als auch im Innenverhältnis faktisch jedes Unternehmens statt, wobei letzteres jedoch ein normaler Bestandteil der Marktwirtschaft ist und deshalb nicht als Planwirtschaft im herkömmlichen Sinne bezeichnet wird. Ein Beispiel ist das frühere marktsozialistische Jugoslawien.
Private Planwirtschaft
Planung findet in jedem Unternehmen statt. Mit zunehmender Unternehmensgrösse stehen die Entscheider prinzipiell vor den gleichen Problemen, die aus der staatlichen Planwirtschaft bekannt sind. Sie versuchen, die Unkalkulierbarkeit ihres Absatzmarktes mittels verschiedener Maßnahmen kalkulierbar zu machen. Dazu gehören vor allem Marktanalysen.
Private Planwirtschaft
Planung findet in jedem Unternehmen statt. Mit zunehmender Unternehmensgrösse stehen die Entscheider prinzipiell vor den gleichen Problemen, die aus der staatlichen Planwirtschaft bekannt sind. Sie versuchen, die Unkalkulierbarkeit ihres Absatzmarktes mittels verschiedener Maßnahmen kalkulierbar zu machen. Dazu gehören vor allem Marktanalysen.
Vergleich
Welche Probleme die freie Marktwirtschaft mit sich bringt hat im 19. Jahrhundert gesehen. In der freien Marktwirtschaft sind freie Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte maßgebend. Der Staat hat keinen Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen. Der Markt regelt über Angebot und Nachfrage die Wirtschaft. Das klang soweit ja sehr verlockend, weil sich die Wirtschaft selbst organisieren konnte.
Doch es gab Probleme, beispielsweise durch Unternehmer, die sich dem Wettbewerb nicht stellen wollen und die Konkurrenz ausschalten wollen. So entstanden Monopole. Um solche Probleme zu verhindern, erhielt der Staat die Aufgabe, den gesetzten Ordnungsrahmen zu kontrollieren und beispielsweise die Entstehung von Kartellen zu verhindern.
Darüber hinaus erhielt er die Aufgabe, im Sinne des Grundgesetzes verankerten Sozialstaatsprinzips für den sozialen Ausgleich Sorge zu tragen. Dadurch entsteht ein gewissen Problem, denn der Wert „sozial“ steht für das Eingreifen des Staates in das Wirtschaftsgeschehen.
Marktwirtschaft heißt jedoch, wie schon erwähnt, dass der Staat nicht eingreift. Es stellt sich nun die Frage, wie der Staat eingreift und ob dies sinnvoll ist. Der Staat soll den Bürger vor unversicherbaren Risiken schützen.
Dazu gehören zum Beispiel Krankheit, Behinderung und Alter. Menschengruppen die von solchen Problemen betroffen sind, können am Wirtschaftsgeschehen nicht mehr teilnehmen. Nach dem Prinzip der freien Marktwirtschaft wäre ihr Existenz gefährdet. Deswegen wurde in Deutschland das Sozialsystem eingeführt. Der Grundsatz des Sozialen ist auch im Grundgesetz verankert (keineswegs jedoch die Soziale Marktwirtschaft).
Mit der Hilfe dieses Systems sollen solche Menschengruppen also vor diesen Risiken verschont bleiben.

